Werkstatt· Mo–Fr 7.00 – 17.00 Uhr

03663 / 42 44 86

Leistungen

Alles auf einen Blick

Von der Inspektion über TÜV und AU bis zur Unfallinstandsetzung – für alle Fahrzeugmarken und -typen.

Mitarbeiter bei Reparaturarbeiten in der Werkstatt

Reparatur & Instandsetzung

aller Fahrzeugmarken und -typen

Bremsen-Prüfstand für die Hauptuntersuchung

TÜV- und AU-Leistungen*

Haupt- und Abgasuntersuchung direkt bei uns im Haus.

Eingelagerte Reifen im Reifenlager

Reifenservice

Einlagerung, Entsorgung und Wechsel.

Fehlerdiagnose mit dem tragbaren Werkstatt-PC

Modernste Fehlerdiagnose

mit tragbarem Werkstatt-PC für alle Fahrzeuge. Unsere Mitarbeiter sind durch ständige Weiterbildungen für diese hochqualifizierten Arbeiten auf dem neuesten Stand.

Fahrzeugaufbereitung mit Lackpolitur

Komplett­aufbereitung

mit Lackpolitur, Innenreinigung und Motorwäsche. Verschiedene „Pakete" möglich – Preise bitte vor Ort erfragen!

Fahrradanhänger zum Verleih

Fahrradanhänger-Verleih

Preis nach Vereinbarung

Und außerdem

Weitere Leistungen

  • Service-Reparatur ohne Voranmeldungz. B. Ölwechsel, Reifenwechsel
  • Unfallinstandsetzungvon Motor-, Karosserie- und Lackschäden
  • Ersatzteilbeschaffungkurzfristig, auch über Nacht
  • Abschleppdienst rund um die UhrAuch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar.
  • Unverbindliche Beratungin allen Autofragen
  • Autoglas-ServiceScheibenreparatur und -austausch
  • Gebrauchtwagengarantiefür Fahrzeuge bis zu 12 Jahren nach Erstzulassung und max. 180.000 km
  • Reinigung der Kfz vor Übergabean den Kunden
  • Hol- und Bringdienst
  • Unterbodenschutz und Hohlraumkonservierungfür Pkw
  • Chemische Reinigungvon Sitzen, Türverkleidungen, Bodenfilzen und Dachhimmeln
  • Dachbox-VerleihPreis nach Vereinbarung

* werden von einem Prüfingenieur des TÜV Thüringen durchgeführt

Neu bei uns

Mietbus

Bei uns können Sie einen 9-Sitzer Bus mieten. Ab sofort stehen Ihnen zwei Mietbusse zur Verfügung.

60 Europro Tag

200 Freikilometer, darüber hinaus 26 Cent/km

Nummer Eins

Weißer 9-Sitzer MietbusWeißer 9-Sitzer Mietbus von vorn

Nummer Zwei

Schwarzer 9-Sitzer MietbusSchwarzer 9-Sitzer Mietbus von vorn

Zum Nachlesen

Gut zu wissen

Klimaservice
Klimaservice-Gerät in der Werkstatt

Ihre Klimaanlage leistet Schwerstarbeit. Entgegen weit verbreiteter Auffassungen ist sie nicht wartungsfrei, z. B. können Kältemittelverlust, Staub und Bakterien die Funktion einschränken oder zum Totalausfall führen.

Bei einem Klimaanlagen-Check werden die Hauptfunktionen der Anlage überprüft. Dies gibt Aufschluss über vorhandene Störungen.

Basis-Check: jährlich – Austausch von Innenraumfilter, Desinfektion des Verdampfers.

Service-Check: alle 2 Jahre – zusätzlich Austausch von Kältemittel und Trockner, Prüfen der Dichtheit.

Rußpartikelfilter
Rußpartikelfilter

Achtung! Wer nicht nachrüstet, zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von 1,20 Euro/100 ccm Hubraum.

Tipp: Durch den Einbau eines Rußpartikelfilters erhalten Sie eine bessere Schadstoffgruppe.

Wartung und Reparatur in freien Werkstätten

Die EU-Kommission bescheinigt den freien Werkstätten, dass sie innerhalb der Garantiefrist Fahrzeuge instand setzen und warten dürfen – falls dies fehlerfrei geschieht.

In einer Stellungnahme der Generaldirektion aus Brüssel heißt es: „Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraumes des Herstellers von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraumes würde jedoch die Verbraucher ihres Rechtes berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeuges in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden."

Auch im Falle einer „erweiterten Gewährleistung" (z. B. Durchrostungs- oder Mobilitätsgarantie) darf das Recht des Verbrauchers, sich für eine unabhängige Werkstatt zu entscheiden, nicht eingeschränkt werden.

FeinstaubplaketteÄltere Information
Feinstaubplaketten in den vier Schadstoffgruppen

Die Feinstaubplakette gilt als Eintrittskarte zu den bundesweit angelegten Umweltzonen. Nur wer eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone, also eben diese Plakette, besitzt, darf die Innenstadtbereiche vieler großer Städte befahren.

Bei der Vergabe der Plakette wird Ihr Fahrzeug in eine von vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch die Plakette, die hinter die Windschutzscheibe geklebt wird, gekennzeichnet.

Feinstaubplaketten sind bei jeder Zulassungsbehörde, den bekannten technischen Diensten und bei AU-berechtigten Werkstätten erhältlich, d. h. auch bei uns. Um die Plakette für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug zu erhalten, muss man bei der Beantragung den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung vorlegen.

Wer eine Umweltzone ohne Plakette befährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

AU-Plakette entfälltÄltere Information

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Das bedeutet, erst nach bestandener AU darf eine HU vom Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation durchgeführt und bescheinigt werden. Am vorgeschriebenen Prüfverfahren ändert sich dabei nichts.

Die notwendige AU kann nach wie vor von einer anerkannten AU-Werkstatt vollzogen werden. Vorteilhaft ist dabei, dass die Werkstatt bei eventuellen Mängeln schnell Abhilfe schaffen kann.

Der von der Werkstatt ausgedruckte AU-Nachweis wird mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. AU-Nachweis und HU-Bescheinigung gehören zusammen und werden von der Werkstatt mit dem sogenannten Bindesiegel verbunden. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen bleibt als Nachweis erhalten.

Unser Partner

Gemeinsam stark!

ASP ist eine Initiative freier Kfz-Werkstätten, unterstützt von der Select AG.

Diese haben sich zusammengeschlossen, um sich als erstklassige Meister-Handwerksbetriebe zu präsentieren und Ihnen zu zeigen, dass nach den höchsten Standards gearbeitet wird, Markenteile in Erstausrüsterqualität eingebaut werden und ausführlich beraten und erklärt wird, was an Ihrem Auto repariert wird und weshalb.

Sie wollen mehr Information? Dann kommen Sie bei uns vorbei oder rufen Sie uns an.

Mobilitätsgarantie

in 40 Ländern (inkl. Ost-Europa)

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Unfallbergung
  • Ersatzteilbeschaffung
  • Abschleppen
  • Hotelübernachtung
  • Heim- und Weiterreise
  • Mietwagen
  • Fahrzeugunterstellung und -rückholung
  • Kontaktherstellung
  • Nachrichtenweiterleitung
  • Reiserückruf
  • Übersetzer- und Reiserufdienst

Auch über 24 Monate möglich = Longlife Mobilitätsgarantie.

Rechtliches

Auszug aus unseren AGB

Auftragserteilung

Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigungstermin anzugeben. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten durchzuführen.

Preisangaben im Auftragsschein

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach der Abgabe gebunden.

Fertigstellung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

Es handelt sich hierbei um Auszüge der AGB. Der vollständige Text liegt in der Werkstatt aus.